In gesperrten Zulassungsbezirken gibt es bekanntlich eine Begrenzung des Abrechnungsvolumen, wenn jemand ein Jobsharing begründet oder jemanden (wie beim Jobsharing) anstellt. Meist wird eine ganze Praxis mit vollem oder halbem Versorgungsauftrag erworben. Mitunter kauft jemand aber auch zwei Praxen mit…
Wie entsteht eine Angestelltenstelle?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Anstellungsmöglichkeiten (in gesperrten Zulassungsbezirken): Anstellung mit Leistungsbegrenzung wie beim Jobsharing. Hier wird die Teilzeitanstellung einer oder mehrerer Angestellten beim örtlichen Zulassungsausschuss beantragt und das zukünftige gemeinsame Abrechnungsvolumen wird auf das Volumen (€ bzw. Punkte)…
Warum mit Angestellten arbeiten?
Es gibt viele Gründe, mit einer/einem oder mehreren Angestellten zu arbeiten. Hier sind einige davon: Entlastung bei der Erfüllung der Versorgungsverpflichtung (vorübergehend oder dauerhaft) Lust am Arbeiten im Team Erprobung der Zusammenarbeit mit dem Ziel der späteren Praxisübernahme Gewinnoptimierung z.B.…
Praxiswertsteigerung durch Jobsharing ?
In der Regel erfolgt wegen der vorgeschriebenen Leistungsmengenbegrenzung keine Steigerung des Praxiswertes durch die Hereinnahme einer Juniorpartnerin/eines Juniorpartners. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn die bisherige Praxis im Vergleich zur Fachgruppe unterdurchschnittlich abgerechnet hat und deshalb die Begrenzung nicht auf…
Entlastungsassistenz und Vertretung
Vertragspsychotherapeut*innen können sich wegen Krankheit, Kindererziehung etc. für einen begrenzten Zeitraum vertreten lassen. Ein(e) Praxisvertreter*in übernimmt dabei die Tätigkeit für eine bestimmte Zeit vollständig und ist für die Erfüllung des Versorgungsauftrags verantwortlich. Eine Entlastungsassistenz arbeitet gleichzeitig mit dem/der Inhaber*in in…
Eigene Zulassung nach 10 Jahren ?
Nach 10 Jahren ununterbrochenem Jobsharing erhält die Juniorpartnerin/der Juniorpartner eine eigene unbeschränkte Zulassung. Aus einer Zulassung für zwei Personen mit Leistungsmengenbeschränkung werden so 2 Zulassungen ohne Beschränkung! Es empfiehlt sich für diesen Fall bereits Regelungen schon zu Beginn der Zusammenarbeit…
Gesetzliche Grundlage für Nachfolgeverfahren
Wo finde ich den Gesetzestext zum Praxisnachfolgeverfahren in gesperrten Zulassungsbezirken? Das meiste ist im § 103 Sozialgesetzbuch V geregelt. Unter anderem sind dort die Kriterien aufgeführt, die die Zulassungsausschüsse zu beachten haben. Hier der Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__103.html
Privilegierung im Nachfolgeverfahren
Nach dem Sozialgesetzbuch sind bestimmte Personen bei der Praxisnachfolge einer Vertragsbehandlerin/eines Vertragsbehandlers in einem Bezirk mit Zulassungsbeschränkungen bevorzugt gegenüber anderen Bewerberinnen/Bewerbern. Praktisch bedeutsam sind dabei vor allem folgende Konstellationen: Ehegatte/Ehegattin, Kind, Lebenspartner/in des Praxisabgebers / der Praxisabgeberin Angestellte oder eine…
Verschiedene Grundberufe im Jobsharing?
Ein Jobsharing ist möglich, wenn Senior- und JuniorpartnerIn zur gleichen Fachgruppe gehören. Unproblematisch ist es also, wenn sich zwei ÄrztInnen oder zwei PsychotherapeutInnen zusammenschließen. Ein Jobsharing zwischen ÄrztIn und Psychologischer PsychotherapeutIn ist dagegen nicht möglich. Da aber Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen…
Rechtzeitig planen
Wenn Sie in den nächsten 3 bis 5 Jahren Ihre Praxis aufgeben oder verkleinern wollen, ist es an der Zeit mit der Planung zu beginnen. Dann können Sie die Möglichkeit schaffen, in einem gesperrten Zulassungsbezirk die Praxis an eine Wunschnachfolgerin/-nachfolger…