Es gibt viele Gründe, mit einer/einem oder mehreren Angestellten zu arbeiten. Hier sind einige davon:
- Entlastung bei der Erfüllung der Versorgungsverpflichtung (vorübergehend oder dauerhaft)
- Lust am Arbeiten im Team
- Erprobung der Zusammenarbeit mit dem Ziel der späteren Praxisübernahme
- Gewinnoptimierung z.B. durch optimale Strukturzuschläge, Kostenteilung u.ä.
- Lust auf Leitungsaufgaben und Anleitung
- mehr Flexibilität im Vergleich zu einer Jobsharing-BAG
Aber es gibt auch Risiken und Nachteile: Die Praxisinhaberin/der -inhaber trägt unter anderem die volle Verantwortung für die Arbeit der/ des Angestellten sowie das wirtschaftliche Ausfallrisiko bei deren/ dessen Erkrankung oder Kündigung. Im Gegensatz zum Jobsharing erhalten die Angestellten nach 10 Jahren gemeinsamer Tätigkeit keine eigenständige Zulassung. Und wie beim Jobsharing kommt es zu einer Leistungsmengenbegrenzung, wenn es keine eigenständige Angestelltenstelle gibt. Außerdem entstehen bei Wechseln der Angestellten jedes Mal wieder Kosten für die Eintragung ins Arztregister, für die Abrechnungsgenehmigungen etc.