Ein Jobsharing ist möglich, wenn Senior- und JuniorpartnerIn zur gleichen Fachgruppe gehören. Unproblematisch ist es also, wenn sich zwei ÄrztInnen oder zwei PsychotherapeutInnen zusammenschließen. Ein Jobsharing zwischen ÄrztIn und Psychologischer PsychotherapeutIn ist dagegen nicht möglich. Da aber Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen…
Jobsharing
Ist die Anfrage in Ihrer Praxis größer als Sie bewältigen können? Wollen oder müssen Sie weniger arbeiten? Dann wäre ein Jobsharing für Sie interessant. oder aber die Anstellung einer Kollegin/eines Kollegen. Bei Psychotherapiepraxen gibt es die Besonderheit, dass bei im…