Wenn Sie als Angestellte(r) in eine Jobsharing-Partnerschaft als Juniorpartner/in einsteigen wollen, kommt es auf den Umfang Ihrer Anstellung an. Auch wenn Sie vielleicht nur wenige Stunden in der Woche als Juniorpartner/in übernehmen wollen, dürfen Sie in der Regel nicht vollzeitangestellt…
