Claus Gieseke – Kompetenz aus Erfahrung

Jobsharing

Ist die Anfrage in Ihrer Praxis größer als Sie bewältigen können? Wollen oder müssen Sie weniger arbeiten? Dann wäre ein Jobsharing für Sie interessant. oder aber die Anstellung einer Kollegin/eines Kollegen. Bei Psychotherapiepraxen gibt es die Besonderheit, dass bei im Vergleich zur Fachgruppe unterdurchschnittlichem KV-Umsatz die Leistungsobergrenze auf den Faktor 125 % des Fachgruppendurchschnitts festgelegt wird. Das schafft die Möglichkeit über das Jobsharing bzw. die Anstellung einer Kollegin/eines Kollegen die Behandlungskapazitäten und den Praxisumsatz zu steigern.

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