Ist die Anfrage in Ihrer Praxis größer als Sie bewältigen können? Wollen oder müssen Sie weniger arbeiten? Dann wäre ein Jobsharing für Sie interessant. oder aber die Anstellung einer Kollegin/eines Kollegen. Bei Psychotherapiepraxen gibt es die Besonderheit, dass bei im Vergleich zur Fachgruppe unterdurchschnittlichem KV-Umsatz die Leistungsobergrenze auf den Faktor 125 % des Fachgruppendurchschnitts festgelegt wird. Das schafft die Möglichkeit über das Jobsharing bzw. die Anstellung einer Kollegin/eines Kollegen die Behandlungskapazitäten und den Praxisumsatz zu steigern.