Auch bei einem hälftigen Versorgungsauftrag ist ein Jobsharing prinzipiell möglich. Die gemeinsame Leistungsmengengrenze bezieht sich dann entweder auf die abgerechnete Leistungsmenge der letzten 4 abgerechneten Quartale der jeweiligen Praxis oder auf den (hälftigen) Fachgruppendurchschnitt. Bei unterdurchschnittlichem Abrechnungsvolumen in den Referenzquartalen…
Jobsharing und Steuern
Wurde bisher eine Einzelpraxis geführt, so wurde im Rahmen der persönlichen Steuererklärung in der Regel in der Anlage die Einkommens-Überschussrechnung an das Finanzamt übertragen. Mit Beginn eines Jobsharings wird eine Personengesellschaft gegründet, die vom Finanzamt am Praxisstandort eine eigene Steuernummer…
Jobsharing und gleichzeitige Vollzeitanstellung
Wenn Sie als Angestellte(r) in eine Jobsharing-Partnerschaft als Juniorpartner/in einsteigen wollen, kommt es auf den Umfang Ihrer Anstellung an. Auch wenn Sie vielleicht nur wenige Stunden in der Woche als Juniorpartner/in übernehmen wollen, dürfen Sie in der Regel nicht vollzeitangestellt…
Leistungsbegrenzung bei 2 Praxisstandorten
In gesperrten Zulassungsbezirken gibt es bekanntlich eine Begrenzung des Abrechnungsvolumen, wenn jemand ein Jobsharing begründet oder jemanden (wie beim Jobsharing) anstellt. Meist wird eine ganze Praxis mit vollem oder halbem Versorgungsauftrag erworben. Mitunter kauft jemand aber auch zwei Praxen mit…
Warum mit Angestellten arbeiten?
Es gibt viele Gründe, mit einer/einem oder mehreren Angestellten zu arbeiten. Hier sind einige davon: Entlastung bei der Erfüllung der Versorgungsverpflichtung (vorübergehend oder dauerhaft) Lust am Arbeiten im Team Erprobung der Zusammenarbeit mit dem Ziel der späteren Praxisübernahme Gewinnoptimierung z.B.…
Praxiswertsteigerung durch Jobsharing ?
In der Regel erfolgt wegen der vorgeschriebenen Leistungsmengenbegrenzung keine Steigerung des Praxiswertes durch die Hereinnahme einer Juniorpartnerin/eines Juniorpartners. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn die bisherige Praxis im Vergleich zur Fachgruppe unterdurchschnittlich abgerechnet hat und deshalb die Begrenzung nicht auf…
Verschiedene Grundberufe im Jobsharing?
Ein Jobsharing ist möglich, wenn Senior- und JuniorpartnerIn zur gleichen Fachgruppe gehören. Unproblematisch ist es also, wenn sich zwei ÄrztInnen oder zwei PsychotherapeutInnen zusammenschließen. Ein Jobsharing zwischen ÄrztIn und Psychologischer PsychotherapeutIn ist dagegen nicht möglich. Da aber Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen…
Jobsharing
Ist die Anfrage in Ihrer Praxis größer als Sie bewältigen können? Wollen oder müssen Sie weniger arbeiten? Dann wäre ein Jobsharing für Sie interessant. oder aber die Anstellung einer Kollegin/eines Kollegen. Bei Psychotherapiepraxen gibt es die Besonderheit, dass bei im…