Claus Gieseke – Kompetenz aus Erfahrung

Privilegierte Nachfolge bei Sonderbedarfszulassung

Anders als bei einer regulären Zulassung besteht bei der Nachbesetzung einer Sonderbedarfszulassung keine Privilegierung für Angehörige, Ehe- oder LebenspartnerInnen oder PsychotherapeutInnen, die als Angestellte oder PartnerInnen in der gleichen Praxis gearbeitet haben. Vielmehr wird zu prüfen sein, ob der Grund für die qualitative oder regionale Sonderbedarfszulassung überhaupt noch besteht.

Hingegen sieht das nach 10 Jahren anders aus, wenn aus der Sonderbedarfs- eine reguläre Zulassung geworden ist.