Anders als bei einer regulären Zulassung besteht bei der Nachbesetzung einer Sonderbedarfszulassung keine Privilegierung für Angehörige, Ehe- oder LebenspartnerInnen oder PsychotherapeutInnen, die als Angestellte oder PartnerInnen in der gleichen Praxis gearbeitet haben. Vielmehr wird zu prüfen sein, ob der Grund…