Claus Gieseke – Kompetenz aus Erfahrung

Praxisverkauf ohne Übernahme der Räume

In der Regel wird eine Psychotherapiepraxis oder ein Praxisanteil komplett an den/die NachfolgerIn übergeben. Neben Telefonnummer, Mobiliar, Aktenbestand sollen insbesondere die Räumlichkeiten übernommen werden. Es gibt aber Konstellationen, in denen dies nicht möglich ist (Gebäude steht vor dem Abriss/Umbau o.ä.). In dem Antrag auf Ausschreibung der Praxis zur Nachbesetzung muss das dann dem Ausschuss bereits mitgeteilt werden.

In diesem Ausnahmefall kann der Zulassungsausschuss trotz fehlender Räume einen Praxisverkauf genehmigen. Wie jeder Praxisverkauf steht auch diese Genehmigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls sich in der Folgezeit erhebliche Zweifel an dem Praxis-Fortführungswillen ergeben. So ein Zweifel kann z.B. entstehen, wenn sich nicht genügend um passende Räume in der Nähe bemüht wird.

Deshalb ist es wichtig für die Nachfolger/innen, unbedingt die Vorgaben des Zulassungsausschusses zu beachten: In der Regel müssen sich die neuen Praxisräume in der unmittelbaren Nähe der alten Praxis befinden (sog. fußläufige Entfernung). Die zumutbare Entfernung liegt dabei bei Praxen für Kinder und Jugendliche sogar noch unter der für Praxen, die ausschließlich Erwachsene behandeln.