In der aktuellen Debatte um die Honorarkürzungen in der Psychotherapie wird von seiten der Krankenkassen immer wieder behauptet, über 70% der PsychotherapeutInnen würden nur halbtags arbeiten. Dabei wird offenbar davon ausgegangen, dass eine vollausgelastete Praxis 36 Therapiestunden in der Woche…
Jobsharing auch bei halbem Versorgungsauftrag?
Auch bei einem hälftigen Versorgungsauftrag ist ein Jobsharing prinzipiell möglich. Die gemeinsame Leistungsmengengrenze bezieht sich dann entweder auf die abgerechnete Leistungsmenge der letzten 4 abgerechneten Quartale der jeweiligen Praxis oder auf den (hälftigen) Fachgruppendurchschnitt. Bei unterdurchschnittlichem Abrechnungsvolumen in den Referenzquartalen…
