Auch bei einem hälftigen Versorgungsauftrag ist ein Jobsharing prinzipiell möglich. Die gemeinsame Leistungsmengengrenze bezieht sich dann entweder auf die abgerechnete Leistungsmenge der letzten 4 abgerechneten Quartale der jeweiligen Praxis oder auf den (hälftigen) Fachgruppendurchschnitt. Bei unterdurchschnittlichem Abrechnungsvolumen in den Referenzquartalen…