In der Regel erfolgt wegen der vorgeschriebenen Leistungsmengenbegrenzung keine Steigerung des Praxiswertes durch die Hereinnahme einer Juniorpartnerin/eines Juniorpartners. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn die bisherige Praxis im Vergleich zur Fachgruppe unterdurchschnittlich abgerechnet hat und deshalb die Begrenzung nicht auf…