Die Neuzulassung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist in nahezu allen Zulassungsbezirken aufgrund geltender Zulassungsbeschränkungen nur im Praxisnachfolgeverfahren möglich. Grundlage dafür sind Verhätniszahlen, die je nach Arztgruppe und je nach Region unterschiedlich sind. Da Angebot und Nachfrage den Preis einer Praxis…
Praxiswertsteigerung durch Jobsharing ?
In der Regel erfolgt wegen der vorgeschriebenen Leistungsmengenbegrenzung keine Steigerung des Praxiswertes durch die Hereinnahme einer Juniorpartnerin/eines Juniorpartners. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn die bisherige Praxis im Vergleich zur Fachgruppe unterdurchschnittlich abgerechnet hat und deshalb die Begrenzung nicht auf…