Wenn Sie in den nächsten 3 bis 5 Jahren Ihre Praxis aufgeben oder verkleinern wollen, ist es an der Zeit mit der Planung zu beginnen. Dann können Sie die Möglichkeit schaffen, in einem gesperrten Zulassungsbezirk die Praxis an eine Wunschnachfolgerin/-nachfolger zu übergeben. Auch können Sie verhindern, dass Ihre Praxis wegen zu geringer Auslastung geschlossen wird. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeit verschiedener Kooperationsformen wie Jobsharing, Zusammenschluss zu einer örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft. Auch die Gestaltung des Praxisverkaufs über den Verzicht durch Anstellung bei einer Kollegin/einem Kollegen müssen Sie idealerweise einige Jahre vorher planen.
Rechtzeitig planen
- Jobsharing
- Verschiedene Grundberufe im Jobsharing?