Nach 10 Jahren ununterbrochenem Jobsharing erhält die Juniorpartnerin/der Juniorpartner eine eigene unbeschränkte Zulassung. Aus einer Zulassung für zwei Personen mit Leistungsmengenbeschränkung werden so 2 Zulassungen ohne Beschränkung! Es empfiehlt sich für diesen Fall bereits Regelungen schon zu Beginn der Zusammenarbeit zu vereinbaren.
Eigene Zulassung nach 10 Jahren ?
- Gesetzliche Grundlage für Nachfolgeverfahren
- Entlastungsassistenz und Vertretung