Die Neuzulassung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist in nahezu allen Zulassungsbezirken aufgrund geltender Zulassungsbeschränkungen nur im Praxisnachfolgeverfahren möglich. Grundlage dafür sind Verhätniszahlen, die je nach Arztgruppe und je nach Region unterschiedlich sind. Da Angebot und Nachfrage den Preis einer Praxis…