Ein Jobsharing ist möglich, wenn Senior- und JuniorpartnerIn zur gleichen Fachgruppe gehören. Unproblematisch ist es also, wenn sich zwei ÄrztInnen oder zwei PsychotherapeutInnen zusammenschließen. Ein Jobsharing zwischen ÄrztIn und Psychologischer PsychotherapeutIn ist dagegen nicht möglich. Da aber Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen…