Die Neuzulassung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist in nahezu allen Zulassungsbezirken aufgrund geltender Zulassungsbeschränkungen nur im Praxisnachfolgeverfahren möglich. Grundlage dafür sind Verhätniszahlen, die je nach Arztgruppe und je nach Region unterschiedlich sind. Da Angebot und Nachfrage den Preis einer Praxis – jedenfalls bis zum angemessenen Verkehrswert – bestimmen, würde ein Wegfall der Zulassungssperren vermutlich zu einem Rückgang der Verkaufspreise führen.
Wie wahrscheinlich ist ein Wegfall der Zulassungssperre? Bei den Zahnärzt*innen bestehen seit mehreren Jahren diese Beschränkungen nicht mehr. Vermutlich wollte der Gesetzgeber beispielhaft erproben, welche Auswirkungen diese Maßnahme für die Versorgung und vor allem für die Ausgaben der Krankenkassen hat. Da anders als z.B. bei Zahnersatz im Bereich Psychotherapie keine Zuzahlungen geleistet werden müssen und trotz rechnerischer „Überversorgung“ lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz bestehen, würde eine Freigabe der Eröffnung einer Kassenpraxis wohl zu einer deutlichen Kostensteigerung führen. Angesichts der aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen halte ich deshalb den Wegfall der Zulassungsbeschränkungen aktuell nicht für wahrscheinlich.